Katzenschutz verbessern - Tierleid verringern

Amt Mecklenburgische Schweiz | Der Amtsvorsteher

Aufforderung an Katzenbesitzer,
ihre freilaufenden Katzen sterilisieren/kastrieren zu lassen

Das Amt Mecklenburgische Schweiz arbeitet mit dem Tierheim in Malchow zusammen. Dieses organisiert die Sterilisation und Kastration von Katzen. Kostenzuschüsse und -übernahmen können über das Tierheim möglich sein. Dieses Projekt wird vom Deutschen Tierschutzbund und vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gefördert.
Welches Problem entsteht, wenn Katzen sich unkontrolliert vermehren?
Steigende Populationen freilebender Hauskatzen können zu Problemen bezüglich des Tierschutzes, der menschlichen Gesundheit (Zoonosen), der Gefahrenabwehr und der Auswirkung auf Wildtiere (z. B. das Fangen von Singvögeln) führen. Das Gleichgewicht der Umgebungsparameter für die Tiere kann nicht mehr in geeigneter Weise gehalten werden. Infektionskrankheiten können sich besser und schneller verbreiten. Für die Tiere bedeutet das erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden. Katzen können bis zu dreimal im Jahr rollig werden und vier bis sechs Katzenwelpen bekommen. Werden diese Katzenwelpen nicht vermittelt, konkurrieren immer mehr Katzen um Futterquellen. Bereits im Alter von sechs Monaten können diese Katzen selbst Nachwuchs bekommen. Nicht kastrierte Kater markieren ihr Revier mit stark riechendem Harn und erleiden bei Kämpfen mit Konkurrenten häufig Verletzungen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Außerdem besteht bei großen, unkontrollierten Populationen freilaufender Katzen, die Gefahr der Krankheitsverbreitung und der Steigerung des Keimdruckes. Eine seuchenhafte Ausbreitung von Katzenkrankheiten (z. B. Katzenseuche, Katzenschnupfen) ist möglich. Unter Umständen besteht hierdurch eine Infektionsgefahr für Menschen (Toxoplasmose, Bandwürmer über Sandkästen etc.).
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kastration?
Der beste Zeitpunkt für eine Kastration besteht im Alter von sechs bis zehn Monaten. Das bedeutet, dass die Tiere mit Beginn der Geschlechtsreife kastriert werden. Bei manchen Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Harnmarkieren) kann der Tierarzt eine frühere Kastration empfehlen.

Im Auftrag
gez. Johannes Krings
Ordnungsverwaltung